Förderungsmöglichkeiten

Von Schülerinnen und Schüler, die ihre Weiterbildung an der Technikerschule selbst finanzieren
erheben wir als staatliche Schule keine Studiengebühren und Prüfungsgebühren.
Förderungsmöglichkeiten

Sie können abhängig von Ihren Voraussetzungen ihre Weiterbildung fördern durch:

Steuerliche Vorteile

Alle Aufwendungen die im Zusammenhang mit der berufsbegleitenden Weiterbildung zum/zur Staatlich geprüfte/n Techniker/in entstehen, können in der Regel als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden, z. B. Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (z.B. Lehrgänge,  Fachbücher und Fachzeitschriften, Lerngruppen-Kosten, Bewirtungskosten, usw.).

Freie Plätze für das Schuljahr 2024/25

Anmeldung hier!