Die Grundlage für die Aufgaben des Personalrates als gesetzliche Interessenvertretung, ist die Landespersonalvertretungsgesetz.
Der Personalrat repräsentiert die Gesamtheit der Beschäftigten.
Weitere Informationen: https://www.landesschulbehoerde-niedersachsen.de/themen/interessenvertretung/pr/personalraete